Im Rahmenprogramm zur Förderung der Datenverarbeitung
in der Medizin ist die ambulante Medizin unter der Nr. 2.2 vorgesehen.
Mit seiner Gewährung des Zuschusses zum Vorhaben DV 5.314 "Einführung der Datenverarbeitung in die ärztliche
Praxis" hat der Bundesminister für Forschung und
Technologie die Förderungswürdigkeit bereits 1972
bekundet. Die im Rahmen dieses Vorhabens - nicht zuletzt dank
dem Pioniergeist einiger niedergelassener Kollegen - gewonnenen
Erkenntnisse ermutigen zu vorsichtiger Weiterentwicklung in
der eingeschlagenen Richtung . Ohne mehrere, gut überprüfte
Modellversuchen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes ist ein Durchbruch:
die Nutzung von EDV-Möglichkeiten trotz der Arbeitsüberlastung
der niedergelassenen Ärzte nicht zu erwarten. Die Modellversuche
sind kostspielig,
arbeitsaufwendig und hinsichtlich des Ergebnisses
risikoreich. Anderseits ist der zu erwartende Nutzen
erheblich. Bessere Patietenversorgung durch
erleichterte und gezieltere Handlungsmöglichkeiten des Arztes
dank EDV-qualifizierter Kommunikationsmethoden.
Es besteht begründete Hoffnung, daß die
Datenverarbeitung mittelfristig auch im Bereich
der Medizin die rasche Kostenexplosion bremsen kann.
Allerdings sind zur Einführung der Datenverarbeitung
in die ärztliche Praxis , d. h. vor Erreichen dieses Ziels,
erhebliche finanzielle Anstrengungen vonnöten, welche die öffentliche Hand übernehmen sollte.
In dieser Erkenntnis wurde DOMINIG ausgeschrieben,
dessen 3. Teilprojekt die bisherigen Aktivitäten
integrieren soll.