Antrag der KBV, ARO und DKD für DOMINIG III beim BMFT
Arzt-Kommunikations- und Auskunftssystem AKAS,
im Auftrag des ZI erstellt von W. Giere, 1973 (!)
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1.1.4 Förderungswürdigkeit

Im Rahmenprogramm zur Förderung der Datenverarbeitung in der Medizin ist die ambulante Medizin unter der Nr. 2.2 vorgesehen. Mit seiner Gewährung des Zuschusses zum Vorhaben DV 5.314 "Einführung der Datenverarbeitung in die ärztliche Praxis" hat der Bundesminister für Forschung und Technologie die Förderungswürdigkeit bereits 1972 bekundet. Die im Rahmen dieses Vorhabens - nicht zuletzt dank dem Pioniergeist einiger niedergelassener Kollegen - gewonnenen Erkenntnisse ermutigen zu vorsichtiger Weiterentwicklung in der eingeschlagenen Richtung . Ohne mehrere, gut überprüfte Modellversuchen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes ist ein Durchbruch: die Nutzung von EDV-Möglichkeiten trotz der Arbeitsüberlastung der niedergelassenen Ärzte nicht zu erwarten. Die Modellversuche sind kostspielig, arbeitsaufwendig und hinsichtlich des Ergebnisses risikoreich. Anderseits ist der zu erwartende Nutzen erheblich. Bessere Patietenversorgung durch erleichterte und gezieltere Handlungsmöglichkeiten des Arztes dank EDV-qualifizierter Kommunikationsmethoden. Es besteht begründete Hoffnung, daß die Datenverarbeitung mittelfristig auch im Bereich der Medizin die rasche Kostenexplosion bremsen kann. Allerdings sind zur Einführung der Datenverarbeitung in die ärztliche Praxis , d. h. vor Erreichen dieses Ziels, erhebliche finanzielle Anstrengungen vonnöten, welche die öffentliche Hand übernehmen sollte. In dieser Erkenntnis wurde DOMINIG ausgeschrieben, dessen 3. Teilprojekt die bisherigen Aktivitäten integrieren soll.


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