Antrag der KBV, ARO und DKD für DOMINIG III beim BMFT
Arzt-Kommunikations- und Auskunftssystem AKAS,
im Auftrag des ZI erstellt von W. Giere, 1973 (!)
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1.3.5.2.3 Identifikation

Die Hardwaremöglichkeiten und die Basissoftware ändern sich. Aus diesen Gründen wurden im DIPAS die Datensätze dateistrukturunabhängig angelegt. Jeder einzelne Satz enthält einen vollständigen Identifikationsteil, der seine Stellung innerhalb fraglicher Hierarchien eindeutig beschreibt.

Im einzelnen enthält er

Zur Identifikation der Dateizugehörigkeit (z.B. DKD-Patienten, Patienten eines angeschlossenen niedergelassenen Arztes, Patienten aus Spezialambulanzen usw.) dient das sogenannte Gruppenkennzeichen (GKZ). Innerhalb dieses GKZ gibt es einerseits die Untermenge aller vorkommenden Befundarten, gekennzeichnet durch das sogenannte Auswahlzeichen (AWZ), andererseits die Untermenge der Patienten, gekennzeichnet durch die Patientennummer (PNR), einem systemfreien 6-stelligen Schlüssel mit Prüfziffer.

Das AWZ gibt die Befundart an, sagt jedoch als solches nichts über die Datenstruktur aus. Es ist durchaus möglich, daß ein Thorax-Röntgenbefund mit dem AWZ "THO" zunächst ein Jahr lang klartextlich diktiert wird, anschließend via Markierungsbeleg kodiert und nach weiteren fünf Jahren mit einer Online-Befundmethode erhoben wird. Das AWZ "THO" liegt für einen Thorax-Röntgenbefund ein für allemal fest.

Die Versionsnummer (VNR) gibt die jeweils gültige Datenstruktur an. Diese VNR wird vom System vergeben. Andererseits ist es wichtig, die pro Patient fortlaufend auftauchenden Befunde derselben Art, gekennzeichnet durch das Auswahlverfahren, fortlaufend zu numerieren, Sequenzen zu bilden. Hierfür ist die Datenstruktur wiederum unerheblich. Es geht darum, die Reihung von Röntgenbefunden einer Art bei einem Patientenbefund festzuhalten. Dazu dient die laufende Nummer (LNR). Um diese computerintern zuteilen zu können, muß pro Patient Buch geführt werden, welche und wieviele Befunde bisher bei ihm vorgekommen sind.

Die genannten fünf Kriterien GRUPPENKENNZEICHEN, PATIENTENIDENTIFIKATION, BEFUNDIDENTIFIKATION, LAUFENDE NUMMER DES BEFUNDES UND STRUKTURKENNZEICHNUNG DES BEFUNDES muß der Identifikationsteil enthalten, wenn Dateistrukturunabhängigkeit gewährleistet werden soll. Hinzu kommen Angaben über den Arzt, der den Befund erhoben hat, das Datum, an dem der Befund erhoben wurde und einige weitere Informationen. Der Identifikationsteil sichert also unabhängig von der Dateiorganisation für die patientenbezogene Dokumentation den unerläßlichen hierarchischen Aufbau.

Die genannten Kriterien sind im SEPSAM-System berücksichtigt und können ins AKAS übernommen werden..


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