Antrag der KBV, ARO und DKD für DOMINIG III beim BMFT
Arzt-Kommunikations- und Auskunftssystem AKAS,
im Auftrag des ZI erstellt von W. Giere, 1973 (!)
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1.3.7 Datenschutz

Die gesetzlichen Erfordernisse des Datenschutzes sind derzeit noch nicht eindeutig abzusehen, jedoch mindestens auf Bundesebene bis zur Erteilung des Forschungsauftrages DOMINIG geklärt.

Darüber hinaus gibt es im Bereich der niedergelassenen Ärzteschaft spezielle Probleme, die sich nur durch möglichst weitgehende Dezentralisierung der Datenhaltung lösen lassen. Strikte Trennung medizinischer Primärinformationen (patientengebundene Daten) von Verwaltungs- und Abrechnungsinformationen sollte gewährleistet sein. Die Installation von AKAS-Anwendungsmodellen muß auch über die Kosten-Nutzen-Relation unterschiedlicher Datenschutzkonzeptionen Aufschluß geben:

Der beste Datenschutz - Patientendatenspeicherung ausschließlich direkt beim behandelnden Arzt - ist zweifellos auch die teuerste, sowohl organisatorisch wie technologisch aufwendige Lösung. In der Modellphase soll eine stufenweise dezentrale Speicherung in unterschiedlicher Ausprägung untersucht werden (siehe Abb. 4, 10K).

Es herrscht Einigkeit darüber, daß patientengebundene Informationen nicht in den bestehenden Datenverarbeitungsanlagen der KVen (Körperschaften des öffentlichen Rechts) gespeichert werden sollen, während andererseits deren Kapazität ohne Beeinträchtigung von Datenschutzerfordernissen für die großen Methodenbanken und Faktenbanken genutzt werden sollen.


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