1. 1 .1 Bisherige Förderung
Die "Einführung der Datenverarbeitung in die ärztliche
Praxis" wird unter dem Titel DV 5.314 seit Juni 1972
vom Bundesminister für Forschung und Technologie gefördert.
Mittel sind bis Ende 1973 bewilligt. Die bisherigen Ergebnisse,
die bei der "Einführung der Datenverarbeitung in
die ärztliche Praxis" erzielt wurden, sind Basis dieses
Antrags.