| Antrag der KBV, ARO und DKD für DOMINIG III beim BMFT Arzt-Kommunikations- und Auskunftssystem AKAS, im Auftrag des ZI erstellt von W. Giere, 1973 (!) |
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Hier kann die Datenverarbeitung durch eingebaute Plausibilitätskontrollen, z.B. bei der Rezeptschreibung unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen mehrerer Medikamente unterstützend eingreifen. Die zentrale Pflege solcher Systeme entlastet den einzelnen Kollegen von der fortlaufenden Unterrichtung über die neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiet der Wechselwirkungen.
Das Risiko bei dem immer komplexer werdenden therapeutischen Vorgehen kann durch automatische Überprüfung des Therapieplanes minimiert werden. Last not least ist Qualitätskontrolle der apparativ unterstützten ärztlichen Leistungen eine berechtigte Forderung, die unter Einsatz der Datenverarbeitung leichter zu bewältigen ist.
Generell kann man sagen, daß der Sicherheitsgewinn nicht nur aus der Reproduzierbarkeit der EDV-Ergebnisse resultiert, sondern auch aus dem insgesamt durch die Nutzung der EDV beim Anwender hervorgerufenen Denkanstöße, die häufig (aber unbemerkt) zu einer exakteren Beschäftigung mit Detailfragen, zu einer Wissensauffrischung führen.
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