Antrag der KBV, ARO und DKD für DOMINIG III beim BMFT
Arzt-Kommunikations- und Auskunftssystem AKAS,
im Auftrag des ZI erstellt von W. Giere, 1973 (!)
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1.3.3.9 Befunddokumentation

Ziel der EDV-unterstützten Dokumentation ist es, individuell gesteuert durch den Arzt, eine nach jeder Konsultation aktualisierte Patientenkartei (problemoriented medical record) zu erstellen.

In Form der Patientenkartei sollte dem Arzt die patientengebundene medizinische Basisinformation (Personalien, Relevantes aus Anamnese, Risikofaktoren usw.) und die aktuelle wichtige Information zur Verfügung stehen. Dazu muß die Karteikarte aktualisiert werden, wobei alle nicht mehr relevanten Informationen nicht übernommen werden. Dies ist ohne EDV undenkbar.

Diese aktuelle Patientenkartei orientiert den Arzt besser, schneller und vollständiger über den Patienten als herkömmliche "Karteikartenpakete".

Die Datenerfassung bzw. die Selektion der für die Patientenkarteikarte notwendigen Information geschieht über geeignete Erhebungsbogen, z.B. vom Arzt revidierte alte Patientenkarteikarte, die vom medizinischen Hilfspersonal auf Schreibmaschine oder Sichtgeräte übertragen werden.

Diese im Rahmen des INA entwickelte Konzeption muß in der Praxis unter verschiedenen Bedingungen modellhaft erprobt werden. Die Vorarbeiten, die unter Leitung von Dr. med. O.P. Schaefer im Rahmen der Deutschen Gesellschaft für medizinische Dokumentation und Statistik zur Standardisierung der Patientenkarteikarte geleistet wurden, werden bei der Modellentwicklung berücksichtigt.
Darüber hinaus ist die EDV-unterstützte Dokumentation im Rahmen dieses Projektes auch nutzbar zu machen für die Dokumentationsaufgaben für die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen. Hierzu kommt es lediglich auf die einmalige Datenerfassungsgerechte Dokumentation an, die zugleich für den dokumentierenden Arzt eine Erleichterung, zumindest keine Mehrarbeit bedeutet.

Hierzu sind umfangreiche Vorarbeiten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen bereits geleistet worden.

Für die langfristigen Pläne muß in Modellversuchen die Frage der "papierlosen Dokumentation" überprüft werden.


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