Antrag der KBV, ARO und DKD für DOMINIG III beim BMFT
Arzt-Kommunikations- und Auskunftssystem AKAS,
im Auftrag des ZI erstellt von W. Giere, 1973 (!)
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1.3.3.4.3 Datenquellen

Da seit dem Jahre 1972 die Information über ein neues Arzneimittel vom Bundesgesundheitsamt vor der Registrierung geprüft wird, könnten für die Daten der nach diesem Zeitpunkt zugelassenen Arzneimittel, die einen neuen Wirkstoff enthalten, die Daten des Bundesgesundheitsamtes verwendet werden. Für die etwa 50.000 vor dem Inkrafttreten der Richtlinie registrierten Arzneimittel muß zunächst eine Auswahl getroffen werden, die z. B. in der neuen, gerade in Vorbereitung befindlichen Auflage der Arzneiverordnungen vorgegeben ist. Hier ergäbe sich auch die Möglichkeit, diese Arzneimittel zu numerieren, um die automatische Abfragung auf der Datenbank für den Arzt zu erleichtern. Im Laufe der Zeit könnte die Datenbank durch Ergänzung der Minimalinformation über die in den Arzneiverordnungen hinaus enthaltenen Arzneimittel unter Überwachung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft ergänzt werden.

Über die bei einem Arzneimittel bislang aufgetretenen und gemeldeten Nebenwirkungen liegen DV-gerechte Daten bei der zentralen Forschungsstelle der Weltgesundheitsorganisation für Arzneimittelnebenwirkungen vor. Da sie jedoch vertrauliches Material enthalten, ist eine Bearbeitung dieser Daten notwendig. Die Daten wären auch noch durch Einzelbeobachtungen aus der Literatur zu ergänzen, die nicht vom Meldesystem der Weltgesundheitsorganisation erfaßt werden.


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